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Auto fahren mit starken Schmerzmitteln: unter bestimmten Umständen möglich

Werden Opioide über einen längeren Zeitraum konstant eingenommen, spricht in der Regel nichts gegen das Führen von Kraftfahrzeugen. Sprechen Sie trotzdem Ihren behandelnden Arzt an.

Auto fahren trotz Schmerzen?

Während viele Schmerzkranke sich Sorgen machen, ob sie mit starken Schmerzmitteln Auto fahren dürfen, stellen sich nur wenige die Frage, ob sie sich überhaupt mit Schmerzen ans Steuer setzen dürfen. Dabei gibt es Patienten, die schmerzbedingt nicht mehr Auto fahren dürften. Für diese Patienten ist Auto fahren im Grunde erst wieder möglich, wenn die Schmerzen gelindert sind.

Zeichnung: Gelbes Auto, dass auf einer Straße in die falsche Richtung fährt

Nicht fahrfähig aus Schmerz- und anderen Gründen sind z. B. Patienten mit

  • starken Schmerzmitteln, wenn sie nur bei Bedarf (bei Schmerzen) eingenommen werden (für mindestens 24 Stunden nach Einnahme),
  • plötzlichen, unvorhersehbaren Schmerzattacken,
  • Schmerzen, die die geistige Leistungsfähigkeit einschränken,
  • Schmerzen, die mit Sehstörungen oder Kreislaufstörungen einhergehen,
  • Schmerzen, die beim Bedienen von Hand- und Fußhebeln ausgelöst oder verstärkt werden,
  • Krankheiten, die mit Schwindel und/oder Kreislaufstörungen einher gehen,
  • Krankheiten mit Störungen des Gleichgewichtssinns, der Koordination,
  • Krankheiten, die Fein- und Grobmotorik beeinträchtigen,
  • nicht kompensierte Suchtkrankheiten,
  • Uneinsichtigkeit.

Wann sollten Sie nicht fahren?

Besprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem behandelnden Arzt, ob Ihr Gesundheitszustand und Ihre Medikamente das Führen eines Kraftfahrzeugs zulassen. Es gibt eine Reihe von Gründen, die dafür sprechen, dass Sie es lieber bleiben lassen.

Sie sollten beispielsweise kein Auto fahren, wenn

  • Sie während des Tages sehr müde sind und sich leicht erschöpfen,
  • Sie gerade ein neues Schmerzmittel erhalten haben, die Dosierung geändert wurde oder Sie auf ein anderes Schmerzmittel umgestellt wurden. Hier kann eine Konzentrationsschwäche auftreten, Sie können etwas benommen sein und nicht mehr schnell genug reagieren.
  

Wichtig: Auch andere Medikamente wie z. B. Schlaf- und Beruhigungsmittel oder Medikamente gegen Epilepsie oder Depression können Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie mehrere solcher Medikamente gleichzeitig einnehmen.

  

Wann Sie wieder mit dem Auto fahren können

Sind Sie dagegen auf ein retardiertes Opioid eingestellt und nehmen Sie seit längerer Zeit eine konstante Dosis davon ein, sind Sie evtl. wieder in der Lage, Auto zu fahren. Dazu ist es notwendig, dass Ihr Arzt sich von Ihrer Fahrtüchtigkeit überzeugt hat. Insbesondere muss er überprüfen, ob das Reaktionsvermögen wieder normal ist und Sie keine anderen Medikamente einnehmen, die Ihre Fahrtüchtigkeit einschränken.

Beachten Sie:

  • Lassen Sie sich am besten einen schriftlichen, von Ihrem Arzt unterschriebenen Medikamentenplan geben; empfehlenswert ist ein so genannter Opioid-Ausweis.
  • Nehmen Sie nur Schmerzmittel, die Ihr Arzt verschrieben hat.
  • Nehmen Sie die Medikamente zuverlässig in gleicher Dosierung zu den verordneten Zeiten ein; ein Schmerztagebuch kann Sie dabei unterstützen.
  • Sie dürfen kein Auto fahren, wenn die Dosis oder das Präparat geändert wurde.
  • Auto fahren ist nicht möglich, wenn Sie gleichzeitig Alkohol, andere Drogen, Mittel gegen Epilepsie, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Medikamente gegen Depression einnehmen oder wenn Sie ein Schlafdefizit haben. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem behandelnden Arzt, wenn Sie solche Medikamente einnehmen.
  

Prüfen Sie sich selbst kritisch, ob Sie sich im Stande fühlen, Auto zu fahren. Im Übrigen gelten die genannten Bedingungen für "Hobbyfahrer". An Berufsfahrer werden andere Anforderungen gestellt, insbesondere, was die Dauer der Belastbarkeit und Fahrfähigkeit angeht.

  

Quellen:

Jungck D. Wieder mobil dank Opioiden - Fahrtüchtigkeit unter Opioidanalgetika.
StK-Zeitschrift für angewandte Schmerztherapie. 2/2002.
Opioid-Therapie ist nicht automatisch ein Grund für Fahrverbot. Ärzte Zeitung, 10.05.2000.